Ehrenpreis DER SCHWARZE EGON wird dem NÖ HILFSWERK verliehen
Dem Präsidenten des HILFSWERKS NIEDERÖSTERREICH, Dr. Ernst STRASSER (Bundesminister a.D. ÖVP), wird als verantwortlichen Leiter der Pflegediensteinrichtung für das Bundesland Niederösterreich stellvertretend für das
Zur Begründung: Am 4.9.2006 begann das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL eine Exklusivserie unter dem Titel: Zur Reportage Auf Seite 7 der juristischen Vertretung vom NÖ HILFSWERK, schreibt die Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz zu dem Unterlassungsbegehren wie folgt: Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der wissentlichen Verbreitung unrichtiger Tatsachenbehauptungen evident. - Im Übrigen plant der Beklagte die Fortsetzung seiner Serie über Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals, wodurch mit weiteren Äußerungen in derselben Tonart zu rechnen ist. Auch die bereits im Verfahren 16 Cg 108/06w eingebrachte Klage gemäß § 1330 Abs 2 ABGB hat den Beklagten nicht davon abgehalten, seine Serie über den Pflegenotstand fortzusetzen und weiterhin unrichtige Behauptungen, die zu Lasten der Klägerin gehen, aufzustellen.
Im Provisorialverfahren zum Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung hat das Landesgericht Korneuburg unter dem Vorsitz der Richterin Mag. Carolin RAK dann Mit dem Inhalt der Klagsschrift, explizit folgender Aussage: "Im Übrigen plant der Beklagte die Fortsetzung seiner Serie über Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals, wodurch mit weiteren Äußerungen in derselben Tonart zu rechnen ist. Auch die bereits im Verfahren 16 Cg 108/06w eingebrachte Klage gemäß § 1330 Abs 2 ABGB hat den Beklagten nicht davon abgehalten, seine Serie über den Pflegenotstand fortzusetzen und weiterhin unrichtige Behauptungen, die zu Lasten der Klägerin gehen, aufzustellen."stellt das HILFSWERK unter Beweis, daß die Klage(n) nur zu dem Zweck eingebracht wurde(n), um eine Beendigung der publizistischen Serie zu bewirken. Denn die wahrheitsgetreuen Angaben in der Reportage wurden durch das Gericht bestätigt. Der Versuch, einen Journalisten durch Klagen mundtot zu machen und diese Absicht auch in Schriftform zu bestätigen, stellt einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit dar, wodurch sich die Preisvergabe legitimiert.
Rechts: Die Übernahmebestätigung von DER SCHWARZE EGON durch das NÖ HILFSWERK © Copyright 2007 Walter Egon GLÖCKEL - alle Rechte vorbehalten |
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