zum neuen TV-Beitrag von DER GLÖCKEL
zur neuen Publizierung von DER GLÖCKEL

Ehrenpreis DER SCHWARZE EGON wird dem NÖ HILFSWERK verliehen


Diesen Filmbietrag finden Sie auch unter TV-DER GLÖCKEL
DER SCHWARZE EGON an das NÖ HILFSWERK
Dem Präsidenten des HILFSWERKS NIEDERÖSTERREICH, Dr. Ernst STRASSER (Bundesminister a.D. ÖVP), wird als verantwortlichen Leiter der Pflegediensteinrichtung für das Bundesland Niederösterreich stellvertretend für das NÖ Hilfswerk NÖ HILFSWERK vom Journalisten Walter Egon GLÖCKEL wegen direkten Angriffes auf das Grundrecht der Pressefreiheit DER SCHWARZE EGON verliehen.

Zur Begründung:

Am 4.9.2006 begann das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL eine Exklusivserie unter dem Titel: Zum Index der Serie "Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals" über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich zu publizieren. Anstelle zum umfangreichen an das HILFSWERK gerichteten Fragekatalog zu den skandalösen Vorgängen Stellung zu beziehen, zur Veröffentlichung weigerte sich die ÖVP-nahe und durch ÖVP-Mandatare durchzogene Dienstleistungseinrichtung, dieser Aufforderung nachzukommen. Das NÖ HILFSWERK brach jedoch in Folge zur Übersicht der juristischen Verfahren 8 juristische Konfrontationen vom Zaun.

Zur Reportage zur Reportage "Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK", die eine Folgereportage von zur Reportage "Die geraubten Perspektiven nach einem arbeitserfüllten Leben" ist, wurde unter der GZ: 16 Cg 132/06z am Landesgericht Korneuburg 1. Klage gem. § 1330 Abs 2 ABGB (Unterlassung und Widerruf) mit einem Streitwert von 36.000.- Euro sowie ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht.

Auf Seite 7 der juristischen Vertretung vom NÖ HILFSWERK, schreibt die Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz zu dem Unterlassungsbegehren wie folgt:

Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der wissentlichen Verbreitung unrichtiger Tatsachenbehauptungen evident. - Im Übrigen plant der Beklagte die Fortsetzung seiner Serie über Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals, wodurch mit weiteren Äußerungen in derselben Tonart zu rechnen ist. Auch die bereits im Verfahren 16 Cg 108/06w eingebrachte Klage gemäß § 1330 Abs 2 ABGB hat den Beklagten nicht davon abgehalten, seine Serie über den Pflegenotstand fortzusetzen und weiterhin unrichtige Behauptungen, die zu Lasten der Klägerin gehen, aufzustellen.

Faksimilie aus der Klage vom NÖ HILFSWERK gegen Walter Egon Glöckel
Faksimile aus der Klagsschrift NÖ HILFSWERK gegen Walter Egon GLÖCKEL

Im Provisorialverfahren zum Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung hat das Landesgericht Korneuburg unter dem Vorsitz der Richterin Mag. Carolin RAK dann zur Veröffentlichung festgestellt, daß das NÖ HILFSWERK keine einzige Angabe in der Reportage widerlegen konnte und endet mit den Worten: "... so ist gegenständlich die Weiterverbreitung desselben auch gerechtfertigt, zumal aufgrund der Aktualität des Themas Pflegeleistungen mit all seinen Facetten das Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der Äußerung die Interessen des Verletzten überwiegt." Das HILFSWERK hat die Klage dann zurückgezogen.

Mit dem Inhalt der Klagsschrift, explizit folgender Aussage: "Im Übrigen plant der Beklagte die Fortsetzung seiner Serie über Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals, wodurch mit weiteren Äußerungen in derselben Tonart zu rechnen ist. Auch die bereits im Verfahren 16 Cg 108/06w eingebrachte Klage gemäß § 1330 Abs 2 ABGB hat den Beklagten nicht davon abgehalten, seine Serie über den Pflegenotstand fortzusetzen und weiterhin unrichtige Behauptungen, die zu Lasten der Klägerin gehen, aufzustellen."stellt das HILFSWERK unter Beweis, daß die Klage(n) nur zu dem Zweck eingebracht wurde(n), um eine Beendigung der publizistischen Serie zu bewirken. Denn die wahrheitsgetreuen Angaben in der Reportage wurden durch das Gericht bestätigt. Der Versuch, einen Journalisten durch Klagen mundtot zu machen und diese Absicht auch in Schriftform zu bestätigen, stellt einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit dar, wodurch sich die Preisvergabe legitimiert.

Die Übernahmebestätigung für DER SCHWARZE EGON vom NÖ HILFSWERKWalter Egon GLÖCKEL
Hainburg a. d. Donau am 8. Mai 2007

Rechts: Die Übernahmebestätigung von DER SCHWARZE EGON durch das NÖ HILFSWERK

© Copyright 2007 Walter Egon GLÖCKEL - alle Rechte vorbehalten

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